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   BVerwG, 28.09.1995 - 9 C 387.94   

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https://dejure.org/1995,20041
BVerwG, 28.09.1995 - 9 C 387.94 (https://dejure.org/1995,20041)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1995 - 9 C 387.94 (https://dejure.org/1995,20041)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1995 - 9 C 387.94 (https://dejure.org/1995,20041)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Asylgewährung für Tamilen aus Sri Lanka wegen Inhaftierung und Misshandlungen durch Soldaten der srilankischen Armee - Drohende Nachteile für zurückkehrende Tamilen in ihre Hauptherkunftsgebiete im Norden und Osten der Insel - "Lebensalter zwischen 14 und 40 Jahren" als ...

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  • BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 98.90

    Anerkennung als Asylberechtigter - Politische Verfolgung in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 C 387.94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses (erste) Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 9 C 98.90 u.a. -).

    Damit stellen die damalige Freiheitsberaubung und die Mißhandlungen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem ersten Revisionsurteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 9 C 98.90 u.a. - ausgeführt hat, eine politische (Vor)Verfolgung dar.

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 C 387.94
    Dies hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. Juni 1995 - BVerwG 9 C 294.94 - im einzelnen dargelegt.
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1995 - 9 C 387.94
    Der Verwaltungsgerichtshof hat seine prognostische Einschätzung, längere Inhaftierung sowie die während dieser Haft üblichen Mißhandlungen stünden dem Beigeladenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevor, auf die Auffassung gestützt, der Beigeladene sei Angehöriger einer im Sinne des Begriffs der Gruppenverfolgung verfolgten Personengruppe; somit ergebe sich seine eigene Verfolgungsbetroffenheit bereits aus der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]) geltenden Regelvermutung.
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